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Taferne, Taverne (von lat. taberna: Hütte/Laden/(Schau)-bude/Gasthaus, dann auch taberna publica) oder Tafernwirtschaft bzw. Tavernwirtschaft sind alte Bezeichnungen für ein Gasthaus.

Der Wirt einer Taferne oder Tafernwirtschaft, Taferner oder Tafernwirt genannt, hatte in früheren Zeiten das Tafernrecht inne. Dieses Recht, in etwa mit der heutigen Gaststättenkonzession vergleichbar, beinhaltete verschiedene Privilegien. Es wurde vom Landesherrn verliehen.
Die Bauernhochzeit von P. Brueghel d. Ä.

Danach hatte der Wirt einer Tafernwirtschaft, einer sogenannten „vollkommenen Wirtschaft“, nicht nur das öffentliche Schank- bzw. Krugrecht, das Herbergs- und Gastrecht sowie die Fremdenstallung (die Versorgung und das Unterstellen der Zug- und Reittiere), sondern er durfte auch Verlöbnismähler (Häftlwein), Hochzeiten, Stuhlfeste, Tauf- und sonstige festliche Mähler ausrichten. Der Wirt durfte Bier, Wein und Branntwein ausschenken. Mit Wein wurden früher Rechtsgeschäfte betrunken. Daran erinnert heute noch der Weinkelch im Zunftschild. Zum Tafernrecht gehörte auch das Braurecht, das Brennrecht und die Backgerechtigkeit, also das Recht, einen Backofen anzulegen und Brot zu backen.

Eine Tafernwirtschaft musste wandernde Handwerksgesellen gegen Geld oder handwerkliche Gegenleistungen beherbergen, sie hatte also eine soziale Verpflichtung. Ferner wurde bei Todesfällen der Leichenschmaus in der Taferne abgehalten sowie die Nachlassverhandlung geführt. War kein Amtshaus vorhanden, fanden dort auch Gerichtsverhandlungen statt. Die Taferne war der kommunale Mittelpunkt in weltlichen Angelegenheiten der Bewohner des Dorfes.

Ein Wirt ohne Tafernrecht war lediglich Zapfwirt.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Tafernwirtschaft